Rubrik A: Allgemeine Daten des Amtes / der Dienststelle
Kontaktpersonen in der Forschungsstelle
Sie müssen auf dieser Maske kurze Informationen zu den Kontaktpersonen der Forschungsstelle erfassen. Unter "Forschungsverantwortung" ist im allgemeinen die Person in Ihrem Amt oder in Ihrer Dienststelle, die den Forschungsbereich führt.Unter "Bearbeitung des Fragebogens" ist die Person in Ihrem Amt oder in Ihrer Dienststelle, die die F+E Statistik erfasst. Für beide Tätigkeiten kann es die gleiche Person sein.
Rubrik A1 : Gesamtausgaben des Amtes / der Dienststelle
Im einzigen Eingabefeld dieser Rubrik A1 müssen Sie die Gesamtausgaben Ihres Amtes oder Ihrer Dienststelle für das betroffene Rechnungsjahr erfassen. Dieses Total ist im Handbuch Staatsrechnung oder Voranschlag Budget vom Referenzjahr für die F+E Statistik angezeigt.In dieser Rubrik A1 gibt es den Zugriff zum Erfassen des Fragebogens zur Ressortforschung.
Die eingegebenen Zusatzdaten für die Ressortforschung werden nicht für die F+E Statistik berücksichtigt, und dann auch nicht zum BFS weitergeleitet.
Rubrik A2 : Total der beschäftigten Personen im Amt / in der Dienststelle
Die beschäftigten Personen entsprechen alle Mitarbeitern, die am Ende des Rechnungsjahres im Amt oder in der Dienststelle arbeiten. Wenn eine Person mit Teilzeit arbeitet, muss sie auch als eine Person (ganze Zahl) gezählt werden.Der Personaldienst Ihres Amtes oder Ihrer Dienststelle besitzt die nötigen Informationen über das Personal und kann sie Ihnen liefern, um sie in die Eingabefelder zu erfassen. Dies betrifft nicht nur die Rubrik A2, aber auch die nächsten Rubriken B und C
Die nachstehenden Kategorien vom beschäftigten Personen werden in der F+E Statistik unterschieden.
Im Vergleich mit den Kategorien vom F+E Personal in der Rubrik B gibt es nur eine Differenz : die Kategorie "Tertiärstufe, Hochschule (inkl. ETH und FH)" ist nicht in 2 Bereichen unterteilt.
- Tertiärstufe, Hochschule (inkl. ETH und FH)
In dieser Kategorie fallen die Personen mit einer universitären Ausbildung in allen Richtungen
Ebenfalls darunter fallen die Personen mit einem ETH-Diplom sowie Diplomierte einer Fachhochschule (FH). - Tertiärstufe höhere Berufsbildung
Diese Kategorie beinhaltet diplomierte Personen von höheren Fachschulen, welche noch nicht als FH anerkannt worden sind (kurz: «Schulen der höheren Berufsbildung» genannt): Höhere Technische Lehranstalt (HTL), Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV), Höhere Fachschule für Gestaltung (HFG) und Höhere Fachschule für Soziales (HFS). Ebenfalls in dieser Rubrik zu klassieren sind Diplomierte von Technikerschulen (TS) sowie Inhaber von Meisterdiplomen, eidg. Fachausweisen und eidg. Diplomen. - Sekundarstufe II : abgeschlossene Grundberufsausbildung, Matur oder ähnliches
Hier sind alle Personen zu klassieren, welche über eine abgeschlossene Grundberufsbildung, eine gymnasiale Maturität oder eine Berufsmaturität verfügen.
Ebenfalls dazu gehören Personen, welche eine zweite Berufsbildung oder eine höhere Berufsbildung von nur kurzer Dauer (weniger als 200 Lektionen) absolviert haben.
Sie umfasst alle Abschlüsse in berufsorientierten und allgemeinbildenden Ausbildungsgängen, die mehrere Fächer umfassen und mindestens ein Jahr dauern (Maturität, Fähigkeitszeugnis BBG, Fähigkeitszeugnis LG (landw. Berufe), Fähigkeitszeugnis SRK, Fähigkeitszeugnis übrige Berufe, Diplom Handelsmittelschule (BBG), Berufsmaturität, Ausweis nach Anlehre). - Andere Ausbildung sowie unbekannte Ausbildung
Alle Personen, die nicht den obenstehenden Kategorien zuteilbar sind oder Personen ohne Lehr- oder nachobligatorischem Schulabschluss sowie Personen mit unbekannter Ausbildung.