Welcher Projektyp auswählen DE
Standard Forschungsprojekt
Wählen sie den Projekttyp "Standard Forschungsprojekt / F+E Projekt" wenn es sich um ein "normales" Forschungs und Entwicklungsprojekt" gemäss Definition der OECD handelt.Falls sie nicht sicher sind ob es sich bei ihrem Vorhaben um ein F+E Projekt handelt, finden sie die Kriterien hier:
Falls es sich bei ihrem Vorhaben um Forschung gemäss Kriterien der OECD und gleichzeitig um eine Evaluation gemäss den untenstehenden Definitionen handelt, dann erstellen sie ein Evaluationsprojekt und wählen auf Seite 2 des Eingabeformulars die Option "Dieses Evaluationsprojekt ist auch ein Forschungsprojekt"
Evaluationsprojekt
In der Evaluationsdatenbank (Anwendung in ARAMIS) sind alle laufenden und geplanten Studien, Berichte usw. einzutragen, welche die folgenden Kriterien erfüllen:- Ermittlung und Beurteilung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit bestehender oder möglicher staatlicher Massnahmen (Rechtsvorschriften, Finanzbeiträge usw.) oder deren Vollzugskonformität mit wissenschaftlichen Methoden.
- Politische Handlungsempfehlungen an das Parlament / den Bundesrat / die Verwaltung.
Zwischenberichte und Berichte einzelner Teilprojekte von Evaluationsprogrammen sind einzutragen, sofern sie politische Handlungsempfehlungen beinhalten (in diesen Fällen bitte Verweis auf Schlussbericht eintragen). Rein technische Vollzugsevaluationen sowie Controlling- und Monitoringberichte ohne politische Handlungsempfehlungen sind nicht einzutragen.
Handelt es sich bei einem Evaluationsprojekt gleichzeitig um ein Forschungsprojekt wird dieses als Evaluationsprojekt eingegeben wobei die Einstellung "Dieses Proejekt ist auch ein Forschungsprojekt" ausgewählt wird.
Externe Studie
In der Kategorie “externe Studien” sind sämtliche durch die Bundesverwaltung seit dem 1. Januar 2010 extern in Auftrag gegebenen Studien, Evaluationen und Berichte zu erfassen, soweit sie nicht dem Geheimhaltungsvorbehalt unterliegen und nicht in einer der beiden Kategorien «Forschungsprojekt» oder «Evaluationsprojekt/Wirksamkeitsüberprüfung» fallen.Die nachfolgende Liste kann zudem beim Entscheid, ob eine Studie, ein Bericht oder eine Evaluation in ARAMIS erfasst werden muss oder nicht, aufschlussreich sein:
• Zur Erstellung besteht ein expliziter Auftrag (zwischen Auftraggeber und -nehmer wurde ein Vertrag abgeschlossen).
• Die Urheberrechte wurden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übertragen (d.h. die Einwilligung zur Publikation liegt (schriftlich) vor).
• Die Erstellung erfolgte im Rahmen eines eigenständigen Projektes.
• Die Erstellung erfolgte extern.
• Die Erstellung ist abgeschlossen, das Ergebnis liegt in seiner endgültigen Form vor.
• Das Ergebnis liegt in schriftlicher Form vor.
• Es ist nicht geheim (im Sinne von Art. 7 BGÖ).
• Die Veröffentlichung wird durch kein Spezialgesetz untersagt.
• Es wurde kein Ausschluss der Veröffentlichung vereinbart (im Sinne von Art. 7 oder 8 BGÖ oder Datenschutzgesetz).
• Die Veröffentlichung steht nicht im Widerspruch mit dem Datenschutzgesetz / Öffentlichkeitsgesetz. Aus Gründen der Vertraulichkeit / des Datenschutzes können gewisse Textpassagen (Namen, …) anonymisiert werden.
• Das Ergebnis hat eine gewisse Bedeutung.
Wichtig: Die Departemente/Ämter entscheiden selber, ob die Kriterien für eine Publikation erfüllt sind. Das Erfassen der Studien als auch der Metadaten erfolgt über den Webverantwortlichen der Ämter.